Die Abmahnung war einst dazu gedacht, den Abgemahnten verbindlich dazu aufzufordern, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Sie wird zum Beispiel gegen verbraucherunfreundliche AGB-Klauseln, gegen irreführende Versandkosten, gegen Fax- und/oder eMail-Werbung, gegen fehlende oder falsche Widerrufsbelehrungen uvm. eingesetzt.
Inzwischen haben findige Selbständige zusammen mit nicht ausgelasteten Rechtsanwälten festgestellt, daß man aus dieser Gesetzesgrundlage auf einfache und simple Art und Weise eine Gelddruckmaschine machen kann.
Ein paar gängige Methoden der Gelddruckerei finden Sie hier.
Was tun wir dagegen?
Aufgrund der Problematik, die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung nachzuweisen, ist das Wissen über die Tätigkeiten eines Abmahners oft der einzige Schlüssel, um sich gegen Abmahnungen erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Wir betreiben die Plattform Abmahner.Net - Hier können Abgemahnte Informationen über Abmahner und deren Rechtsvertreter speichern, suchen, recherchieren.