Wer privat auf einer Internet-Auktionsplattform gebrauchte Markenware verkauft, muß mit einer Abmahnung rechnen. Ein aktueller Fall dreht sich um Markenware wie Ed Hardy. Diese Verkäufe könnten gegen das Urheberrecht verstoßen.
So brachte zum Beispiel eine Versteigerung knapp 41,- Euro und eine Forderung in Höhe von 1.370,- Euro nebst Unterlassungserklärung seitens einer Anwaltskanzlei.
Fazit:
Wer gebrauchte Markenkleidung verkaufen will, sollte vorher Hersteller, Anwälte und gewerbliche Händler fragen, ob es genehm ist.
Bleibt abzuwarten, wann wohl besorgte Markenhersteller ihre Spione auf Flohmärkte schicken, um auch dort den Verkauf zu unterbinden. Oder ist das zu aufwendig?