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LG Bückeburg: Abmahnung mit weit überhöhten Gebühren ist rechtsmissbräuchlich
Datum 09/09/2008 06:23  Autor Trusted Shops  Hits 257  Sprache Global
In seinem Urteil vom 22.04.2008 (2 O 62/08) erklärte das LG Bückeburg die Unterlassungsklage eines kleineren Internetanbieters als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG. Neben der hohen Zahl der Abmahnungen wurde insbesondere damit argumentiert, dass der abmahnende Anwalt einen weit überhöhten Streitwert (100.000 ?) angesetzt hatte. Dies grenze an Betrug, so das Gericht. Lesen [...]

Urteil gegen MassenabmahnungenIn seinem Urteil vom 22.04.2008 (2 O 62/08) erklärte das LG Bückeburg die Unterlassungsklage eines kleineren Internetanbieters als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG. Neben der hohen Zahl der Abmahnungen wurde insbesondere damit argumentiert, dass der abmahnende Anwalt einen weit überhöhten Streitwert (100.000 ?) angesetzt hatte. Dies grenze an Betrug, so das Gericht.

Lesen Sie mehr über diese erfreuliche Entscheidung gegen Massenabmahnungen.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen


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