Immer wieder lassen Kleinstunternehmen durch Anwälte Abmahnungen ausprechen, deren Kostenrisiko den Jahresumsatz des Unternehmens deutlich übersteigt. Der Abmahner kann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt erweist oder bei dem Abgemahnten nichts zu holen ist. Liegt der Verdacht nahe, dass der Anwalt dieses Kostenrisiko zuweilen übernimmt. Aber nur wenn dies nachweisbar ist, sei eine solche [...]
Immer wieder lassen Kleinstunternehmen durch Anwälte Abmahnungen ausprechen, deren Kostenrisiko den Jahresumsatz des Unternehmens deutlich übersteigt. Der Abmahner kann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt erweist oder bei dem Abgemahnten nichts zu holen ist. Liegt der Verdacht nahe, dass der Anwalt dieses Kostenrisiko zuweilen übernimmt.
Aber nur wenn dies nachweisbar ist, sei eine solche Abmahnung rechtsmissbräuchlich, entschied das OLG Frankfurt a. M.
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