Einige Unternehmer durchforsten das Internet beforzugt nach kleinen Fehlern in Angeboten (z.B. auf Auktionsplattformen) und lassen dem Anbieter unter dem Vorwand ein Wettbewerber zu sein, eine Abmahnung zukommen.
Daß es dabei weniger um die Abstellung des Fehlers geht, dürfte jedem klar sein, der schon einmal die in Verbindung mit der Abmahnung angesetzten "Aufwendungen" bezahlen sollte.
Reagiert der Abgemahnte nicht oder weigert er sich, die Kosten zu übernehmen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, geht die Akte zum Anwalt.
Der schreibt den Abgemahnten nochmals an und hängt auch gleich seine Gebührenrechnung dran.
Fruchtet auch das Anwaltsschreiben nicht, geht man leicht und flockig vor Gericht.