Neben der längeren Widerrufsfrist gibt es bei eBay eine zweite Besonderheit gegenüber “normalen” Online-Shops: Es kann kein Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware infolge einer sog. “bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme” der Ware verlangt werden. D.h. Kunden können z.B. 1 Monat lang mit einer Friteuse frittieren und diese gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurücksenden. Auch hier fragen wir uns: Warum [...]
Neben der längeren Widerrufsfrist gibt es bei eBay eine zweite Besonderheit gegenüber “normalen” Online-Shops: Es kann kein Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware infolge einer sog. “bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme” der Ware verlangt werden. D.h. Kunden können z.B. 1 Monat lang mit einer Friteuse frittieren und diese gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurücksenden. Auch hier fragen wir uns: Warum denn eigentlich? In unserem Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Gerichtsentscheidungen, abweichender Meinungen und geplanter Änderungen des Gesetzgebers.
Lesen Sie mehr über die “Lex eBay” und warum dort anders als bei “normalen” Shops (noch) kein erweiterter Wertersatzanspruch besteht.
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shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen