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OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet persönlich für unzulässige E-Mail-Werbung
Datum 29/12/2009 13:12  Autor Trusted Shops  Hits 122  Sprache Global
Dass der Versand von E-Mail-Werbung ohne die Einwilligung des betroffenen Empfängers unzulässig ist, ist zwischenzeitlich hinreichend bekannt. Dass aus einem solchen Verstoß Unterlassungsansprüche gegen das versendende Unternehmen erwachsen, ist ebenfalls unstreitig. Aber kann man deswegen auch den Geschäftsführer einer Gesellschaft persönlich in Anspruch nehmen? Lesen Sie hier mehr zur Haftung des Geschäftsführers bei Wettbewerbsverstößen.

newsletterDass der Versand von E-Mail-Werbung ohne die Einwilligung des betroffenen Empfängers unzulässig ist, ist zwischenzeitlich hinreichend bekannt. Dass aus einem solchen Verstoß Unterlassungsansprüche gegen das versendende Unternehmen erwachsen, ist ebenfalls unstreitig. Aber kann man deswegen auch den Geschäftsführer einer Gesellschaft persönlich in Anspruch nehmen?

Lesen Sie hier mehr zur Haftung des Geschäftsführers bei Wettbewerbsverstößen.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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