Im April dieses Jahres sorgte ein Schreiben der hessischen Eichdirektion für Aufsehen. Dieses wies auf eine Änderung der Einheitenverordnung hin, welche unter anderem die Angabe von Zoll unmöglich gemacht hätte. Doch es kann Entwarnung gegeben werden: Diese Änderung wird nicht kommen. Vielmehr ist z.B. beim Handel mit Fernsehern auch weiterhin die Längenangabe der Bildschirmdiagonalen [...]
Im April dieses Jahres sorgte ein Schreiben der hessischen Eichdirektion für Aufsehen. Dieses wies auf eine Änderung der Einheitenverordnung hin, welche unter anderem die Angabe von Zoll unmöglich gemacht hätte. Doch es kann Entwarnung gegeben werden: Diese Änderung wird nicht kommen. Vielmehr ist z.B. beim Handel mit Fernsehern auch weiterhin die Längenangabe der Bildschirmdiagonalen in Zoll möglich.
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