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OLG Köln zur korrekten Werbung mit Testergebnissen
Datum 06/01/2010 13:04  Autor Trusted Shops  Hits 99  Sprache Global
Als Unternehmen oder Institution freut man sich, wenn die eigenen Leistungen bzw. Produkte getestet wurden und gut abschneiden. Ist man jedoch nicht der Testsieger, stellt sich die Frage, ob man damit werben darf, dass man "zu den Testsiegern" gehört, wenn nur 2 weitere Institute die Note "gut" erhielten. Mit dieser Frage hatte sich das [...]

spitzenstellungAls Unternehmen oder Institution freut man sich, wenn die eigenen Leistungen bzw. Produkte getestet wurden und gut abschneiden. Ist man jedoch nicht der Testsieger, stellt sich die Frage, ob man damit werben darf, dass man "zu den Testsiegern" gehört, wenn nur 2 weitere Institute die Note "gut" erhielten. Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln zu beschäftigen.

Lesen Sie hier mehr über die Spitzengruppenwerbung.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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