In einem Gastbeitrag von Dr. Felix Buchmann wurde die Entscheidung bereits kurz vorgestellt: Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die 40-Euro-Klausel nicht ein zweites Mal in AGB aufgenommen werden muss, wenn sie bereits Bestandteil der Widerrufsbelehrung ist. Jetzt besteht Hoffnung, dass sich weitere Gerichte dieser Meinung anschließen. Das Gericht entschied aber auch noch zu weiteren [...]
In einem Gastbeitrag von Dr. Felix Buchmann wurde die Entscheidung bereits kurz vorgestellt: Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die 40-Euro-Klausel nicht ein zweites Mal in AGB aufgenommen werden muss, wenn sie bereits Bestandteil der Widerrufsbelehrung ist. Jetzt besteht Hoffnung, dass sich weitere Gerichte dieser Meinung anschließen. Das Gericht entschied aber auch noch zu weiteren Themen.
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