Gerne geben Händler - online wie offline - kleine Zugaben zu gekauften Produkten hinzu. Dies soll vor allem der Kundenbindung dienen. Häufig liest man dann den Zusatz, dass es das kleine Geschenk nur gibt, "solange der Vorrat reicht". Aber ist das so zulässig? Diese Frage hat jetzt der BGH entschieden.
Lesen Sie hier mehr dazu.
Gerne geben Händler - online wie offline - kleine Zugaben zu gekauften Produkten hinzu. Dies soll vor allem der Kundenbindung dienen. Häufig liest man dann den Zusatz, dass es das kleine Geschenk nur gibt, "solange der Vorrat reicht". Aber ist das so zulässig? Diese Frage hat jetzt der BGH entschieden.
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