Abmahnungen sind an keine Formvorschriften gebunden. In der Regel werden sie jedoch per Fax oder Post übermittelt, um den Zugang nachweisen zu können. Sie können aber auch via E-Mail verschickt werden. Bleibt diese E-Mail in der Firewall des Empfängers hängen, geht dies zu Lasten des Abgemahnten, entschied kürzlich das LG Hamburg.
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Abmahnungen sind an keine Formvorschriften gebunden. In der Regel werden sie jedoch per Fax oder Post übermittelt, um den Zugang nachweisen zu können. Sie können aber auch via E-Mail verschickt werden. Bleibt diese E-Mail in der Firewall des Empfängers hängen, geht dies zu Lasten des Abgemahnten, entschied kürzlich das LG Hamburg.
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