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LG Karlsruhe: Widerrufs- und Rückgaberecht dürfen nicht vermischt werden
Datum 10/02/2010 21:04  Autor Trusted Shops  Hits 76  Sprache Global
Dem Verbraucher steht beim OnlineShopping ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses kann durch vertragliche Vereinbarung durch das Rückgaberecht ersetzt werden. Beide Rechte in unklarer Weise miteinander zu vermischen, verstößt gegen das Transparenzgebot und stellt außerdem einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das LG Karlsruhe. Lesen Sie hier mehr zu dem Urteil.

KlauselDem Verbraucher steht beim OnlineShopping ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses kann durch vertragliche Vereinbarung durch das Rückgaberecht ersetzt werden. Beide Rechte in unklarer Weise miteinander zu vermischen, verstößt gegen das Transparenzgebot und stellt außerdem einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das LG Karlsruhe.

Lesen Sie hier mehr zu dem Urteil.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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