Stellt sich heraus, dass eine ausgesprochene Abmahnung rechtsmissbräuchlich war, fragen sich viele, wie man dagegen vorgehen kann. Könnte man z.B. einen Unterlassungsanspruch gegen den Abmahner wegen gezielter Behinderung haben? Und kann man ihn deswegen gegenabmahnen? Und wer trägt dann die Kosten dieser Abmahnung?
Diese Fragen hat jetzt das OLG Hamm beantwortet.
Stellt sich heraus, dass eine ausgesprochene Abmahnung rechtsmissbräuchlich war, fragen sich viele, wie man dagegen vorgehen kann. Könnte man z.B. einen Unterlassungsanspruch gegen den Abmahner wegen gezielter Behinderung haben? Und kann man ihn deswegen gegenabmahnen? Und wer trägt dann die Kosten dieser Abmahnung?
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