Bereits am 1. Juli 2008 wurden die Vorschriften zu Alterskennzeichnungen (FSK/USK) von so genannten ?Bildträgern mit Filmen oder Spielen? geändert. Wer Altbestände von Filmen und Spielen lagert, die mit ?kleinen? Alterskennzeichen versehen sind, muss nun nachkennzeichnen.
Lesen Sie in einem Gastbeitrag von Rechtsanwalt Marko Dörre, was Sie beachten müssen.
Bereits am 1. Juli 2008 wurden die Vorschriften zu Alterskennzeichnungen (FSK/USK) von so genannten ?Bildträgern mit Filmen oder Spielen? geändert. Wer Altbestände von Filmen und Spielen lagert, die mit ?kleinen? Alterskennzeichen versehen sind, muss nun nachkennzeichnen.
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