Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man als Shopbetreiber seinen Shop ständig pflegt. Zieht man z.B. als Einzelunternehmer um oder wird der Sitz einer GmbH verlegt, muss sich dies natürlich im Impressum wiederfinden. Nutzt man veraltete Daten verstößt man gegen Informationspflichten und kann abgemahnt werden, wie ein Händler aus Berlin.
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Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man als Shopbetreiber seinen Shop ständig pflegt. Zieht man z.B. als Einzelunternehmer um oder wird der Sitz einer GmbH verlegt, muss sich dies natürlich im Impressum wiederfinden. Nutzt man veraltete Daten verstößt man gegen Informationspflichten und kann abgemahnt werden, wie ein Händler aus Berlin.
Lesen Sie mehr zu einem Urteil des LG Leipzig.
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shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen