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OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden
Datum 11/03/2010 13:14  Autor Trusted Shops  Hits 51  Sprache Global
Seit einiger Zeit wird die Frage vor Gerichten ausgetragen, ob es ausreichend ist, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist, oder ob diese ein zweites Mal (also "doppelt") in AGB aufgeführt werden muss. Nach verschiedenen Landgerichten hat nun erstmals ein OLG entschieden. Leider zu Ungunsten der Händler. Lesen [...]

40euroklauselwahnsinnSeit einiger Zeit wird die Frage vor Gerichten ausgetragen, ob es ausreichend ist, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist, oder ob diese ein zweites Mal (also "doppelt") in AGB aufgeführt werden muss. Nach verschiedenen Landgerichten hat nun erstmals ein OLG entschieden. Leider zu Ungunsten der Händler.

Lesen Sie hier mehr zu der Entscheidung und den Auswirkungen.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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