Woran sind zweifelhafte Abmahnungen zu erkennen? Ist jede Abmahnung ein Fall von Rechtsmißbrauch?
Nein, nicht jede Abmahnung. Es gibt mit Sicherheit viele Abmahnungen, die durchaus ein berechtigtes Interesse verfolgen und nicht nur die Entstehung von Gebühren und Kosten (zwecks Einkommensverbesserung) gegen den Abgemahnten zum Zweck haben.
Für Sie - als Abgemahnter - gilt eine ganz einfache Regel:
Wenn Sie nie eine Werbe-eMail oder Produktinformationen verschickt haben ohne dazu aufgefordert worden zu sein, dann steht fest, daß in Ihrem Abmahnfall offensichtlich ein Missbrauch vorliegt. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen.
Wenn mit Ihnen zusammen z.B. auch viele andere Händler einer Internetplattform vom gleichen Abmahnenden oder Rechtsvertreter mit gleicher Begründung abgemahnt wurden, sieht das nach Massenabmahnung aus. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen.
Wenn Sie nie ein Werbe-Fax verschickt haben und trotzdem dafür abgemahnt werden, sieht das nach einem fingierten Fall aus. Die Beweislast liegt bei Ihnen.
Wenn Sie an einem Gericht "vor Ort" verklagt werden, obwohl der Abmahnende seinen Sitz 600 Km entfernt hat, sieht das nach Missbrauch aus. Warum sollte denn der Abmahnende oder dessen Rechtsvertreter 600 Km zum Gericht fahren, wenn er das Verfahren auch "vor seiner Haustür" führen könnte? Logische Erklärung: Man möchte am "eigenen" Gericht nicht auffällig werden und verteilt die Klagen möglichst breit gefächert über die Republik.
Wie können Sie das beweisen?
In dem Sie möglichst viele gleichartige Fälle des selben Abmahnenden finden.
Helfen Sie mit!
Sollte es dem Abgemahnten jedoch möglich sein, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aufkommen zu lassen, sieht es plötzlich anders aus. Daher ist jeder Abgemahnte aufgefordert, seinen
Fall hier einzustellen.