Kauft der Verbraucher online ein, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei einigen Verträgen findet diese Regel aber keine Anwendung. Eine Ausnahme sind Verträge, die die Erbringung von Beförderungsleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Gegenstand haben. Aber fallen hierunter auch Einzelfahrscheine für eine Bahnfahrt?
Lesen Sie hier die Antwort des OLG Frankfurt.
Kauft der Verbraucher online ein, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei einigen Verträgen findet diese Regel aber keine Anwendung. Eine Ausnahme sind Verträge, die die Erbringung von Beförderungsleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Gegenstand haben. Aber fallen hierunter auch Einzelfahrscheine für eine Bahnfahrt?
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