Stellt ein Händler bei eBay ein Angebot ein, welches er später abbricht, nachdem bereits erste Gebote getätigt worden, kommt mit dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande, auch wenn sein Gebot nur einen Euro beträgt. Weigert sich der Händler dann, den Vertrag zu erfüllen, muss er Schadenersatz zahlen, entschied das AG Gummersbach.
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Stellt ein Händler bei eBay ein Angebot ein, welches er später abbricht, nachdem bereits erste Gebote getätigt worden, kommt mit dem Höchstbietenden grundsätzlich ein Vertrag zustande, auch wenn sein Gebot nur einen Euro beträgt. Weigert sich der Händler dann, den Vertrag zu erfüllen, muss er Schadenersatz zahlen, entschied das AG Gummersbach.
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