Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Aber es gibt auch Ausnahmen davon, die im Gesetz geregelt sind. Leider sind die Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig, sodass es immer wieder zu Abmahnungen kommt. Das OLG Köln entschied nun, dass benutzte Kosmetika nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können.
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Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Aber es gibt auch Ausnahmen davon, die im Gesetz geregelt sind. Leider sind die Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig, sodass es immer wieder zu Abmahnungen kommt. Das OLG Köln entschied nun, dass benutzte Kosmetika nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können.
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