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Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
Datum 16/07/2010 14:19  Autor Trusted Shops  Hits 18  Sprache Global
Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Aber es gibt auch Ausnahmen davon, die im Gesetz geregelt sind. Leider sind die Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig, sodass es immer wieder zu Abmahnungen kommt. Das OLG Köln entschied nun, dass benutzte Kosmetika nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können. Lesen Sie mehr über diese Entscheidung.

zahnbuerstenDem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Aber es gibt auch Ausnahmen davon, die im Gesetz geregelt sind. Leider sind die Formulierungen im Gesetz nicht eindeutig, sodass es immer wieder zu Abmahnungen kommt. Das OLG Köln entschied nun, dass benutzte Kosmetika nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden können.

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Source: shopbetreiber-blog.de
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