Kleine Fehler in Abmahnung können eine große Wirkung zu Gunsten des Abgemahnten auslösen. Bestimmte Fehler widerholen sich in vielen Fällen immer wieder.
Die häufigsten Fehler im Schriftverkehr der Abmahnung beruhen auf der Tatsache, daß gerne Vorlagen verwendet werden. Der Schreiber versäumt es in seiner Aufregung (Geld!, Geld!, Geld!), bestimmte Textpassagen zu ergänzen oder zu ändern.
So wurde z.B. ein Fax-Versender abgemahnt, in der Abmahnung aber Bezug auf seine eMail vom xx.xx.xxxx genommen.
Ganz faule Zeitgenossen versenden auch Unterlasssungserklärungen, die anstelle von Name und Anschrift des Abzumahnenden lediglich einen langen Unterstrich und "(Name, Vorname, Anschrift)" beinhalten. Der Abgemahnte möge seine Daten doch selber eintragen!
Und dann soll es noch Rechtsanwälte geben, die vor lauter eingereichten Klagen den Überblick verlieren und so die Einzelfälle inhaltich untereinander mischen (Abmahnung an Herrn A., Unterlassungserklärung für Frau B. anhängend).
Aber was soll man da noch zu sagen ...