Im vergangenen Juli sorgte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für Aufsehen: In Preissuchmaschinen müssen bereits Angaben zu Versandkosten gemacht werden. Die Begründung: Zusätzlich anfallende Versandkosten können ein Produkt sehr teuer werden lassen. Erst nach einigen Wochen passte sich die Plattform Froogle den Vorgaben des BGH an.
Jetzt liegt die Entscheidung im Volltext vor.
Im vergangenen Juli sorgte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für Aufsehen: In Preissuchmaschinen müssen bereits Angaben zu Versandkosten gemacht werden. Die Begründung: Zusätzlich anfallende Versandkosten können ein Produkt sehr teuer werden lassen. Erst nach einigen Wochen passte sich die Plattform Froogle den Vorgaben des BGH an.
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