Die ausufernden Informationspflichten im Fernabsatz und elektronischen Geschäftsverkehr sind wieder verstärkt ins Bewusstsein gerückt, weil seit Geltung der neuen europäischen UGP-Richtlinie jeder noch so kleine Verstoß abgemahnt werden kann. Das LG Frankenthal hat mit Urteil v. 14.02.2008 (2 HK O 175/07) immerhin entschieden, dass ein Händler, der über eBay seine Waren zum Verkauf anbietet, eigene Informationen zu den technischen Schritten des Vertragsschlusses nicht erteilen müsse, weil diese Informationen bereits von eBay gegeben werden. Doch das sehen längst nicht alle Gerichte so.
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