Die Abmahnung bei unerwünschten Werbe-eMails ist ein erträgliches Geschäft. Für Abmahnende und deren Anwälte. Aber es gibt da ein wesentliches
Problem.
Das Problem:
Der Ertrag aus Abmahnungen rechnet sich nur bei entsprechend vielen Stückzahlen. Und die Versender der Werbe-eMails müssen "greifbar" sein.
Nun ist es so, daß jeder, der im Internet eine oder mehrere Seiten betreibt oder über längere Zeit seine eMail-Adresse behält, in der heutigen Zeit auch reichlich Werbe-eMails bekommt. eMails von irgendwo auf dieser Welt, mit reichlich Viagra, Luxus-Uhren, Softwarepaketen usw. Jeden Tag 40 - 50 eMails dieser Art im Mail-Account vorzufinden ist schon ziemlich normal. Nur die Versender sind nicht greifbar und damit nicht abmahnfähig.
Die Problemlösung:
Man nehme ein Telefon (vorzugsweise Analoganschluß ohne Rufnummernübermittlung) und rufe gewerbliche Internetverkäufer (möglichst kleine Ein-Mann-Betriebe) an. Man interessiert sich scheinbar für ein Produkt oder eine Produktreihe und bittet um Zusendung weiterer Informationen - natürlich per eMail.
Geht die eMail nun beim Empfänger ein, wartet dieser noch ein paar Monate (6 Monate hätte er Zeit) und schickt dem Versender dann eine Abmahnung. Inzwischen ist der vermeintliche "Interessentenanruf" im Ein-Mann-Betrieb längst vergessen, Aufzeichnungen oder Zeugen für den Anruf des "Interessenten" gibt es nicht.
Fazit:
Der Abgemahnte hat keine Chance, seiner ungerechten Strafe zu entrinnen. Die Beweislast für den Anruf und die Anforderung der Produktinformation liegt bei ihm.
Helfen Sie mit!
Sollte es dem Abgemahnten jedoch möglich sein, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aufkommen zu lassen, sieht es plötzlich anders aus. Daher ist jeder Abgemahnte aufgefordert, seinen
Fall hier einzustellen.