BGH: Vertragsstrafe kann auch ohne Wettbewerbsverstoß fällig sein
21/12/2009 13:36 - Trusted Shops
Wer eine Abmahnung erhält, wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Verstößen gegen diesen Unterlassungsvertrag droht eine Vertragsstrafe. Bei der Formulierung dieser Erklärung ist jedes Wort wichtig, da man sonst schnell in der Vertragsstrafenfalle sitzt. So erging es auch einer Immobilienversicherung, die sich bis zum BGH kämpfte. Lesen Sie mehr über die Tücken einer [...]

bghWer eine Abmahnung erhält, wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Verstößen gegen diesen Unterlassungsvertrag droht eine Vertragsstrafe. Bei der Formulierung dieser Erklärung ist jedes Wort wichtig, da man sonst schnell in der Vertragsstrafenfalle sitzt. So erging es auch einer Immobilienversicherung, die sich bis zum BGH kämpfte.

Lesen Sie mehr über die Tücken einer Unterlassungserklärung.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
http://www.abmahner.net/articles_408_BGH-Vertragsstrafe-kann-auch-ohne-Wettbewerbsverstoss-faellig-sein.html