OLG Köln zur korrekten Werbung mit Testergebnissen
06/01/2010 13:04 - Trusted Shops
Als Unternehmen oder Institution freut man sich, wenn die eigenen Leistungen bzw. Produkte getestet wurden und gut abschneiden. Ist man jedoch nicht der Testsieger, stellt sich die Frage, ob man damit werben darf, dass man "zu den Testsiegern" gehört, wenn nur 2 weitere Institute die Note "gut" erhielten. Mit dieser Frage hatte sich das [...]

spitzenstellungAls Unternehmen oder Institution freut man sich, wenn die eigenen Leistungen bzw. Produkte getestet wurden und gut abschneiden. Ist man jedoch nicht der Testsieger, stellt sich die Frage, ob man damit werben darf, dass man "zu den Testsiegern" gehört, wenn nur 2 weitere Institute die Note "gut" erhielten. Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln zu beschäftigen.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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