Was in einem Impressum stehen sollte
19/02/2010 19:08 - Trusted Shops
Als Shopbetreiber sind Sie verpflichtet, umfassend und deutlich Angaben zu Ihrem Unternehmen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Unvollständige oder unpräzise Angaben können zum einen mit Bußgeldern geahndet und darüber hinaus durch Wettbewerber und Verbände kostenpflichtig abgemahnt werden. Lesen Sie hier, wie Sie diesen Abmahnungen entgehen können.

impressumAls Shopbetreiber sind Sie verpflichtet, umfassend und deutlich Angaben zu Ihrem Unternehmen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Unvollständige oder unpräzise Angaben können zum einen mit Bußgeldern geahndet und darüber hinaus durch Wettbewerber und Verbände kostenpflichtig abgemahnt werden.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
http://www.abmahner.net/articles_442_Was-in-einem-Impressum-stehen-sollte.html