Das Spam-Aufkommen nimmt immer weiter zu. Wegen unzulässiger E-Mail-Werbung haben nicht nur Mitbewerber und Verbände einen Unterlassungsanspruch, sondern auch der Empfänger selbst. Das LG Berlin konkretisierte den Umfang dieses Anspruches.
Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung.
Das Spam-Aufkommen nimmt immer weiter zu. Wegen unzulässiger E-Mail-Werbung haben nicht nur Mitbewerber und Verbände einen Unterlassungsanspruch, sondern auch der Empfänger selbst. Das LG Berlin konkretisierte den Umfang dieses Anspruches.
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shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
http://www.abmahner.net/articles_447_Umfang-des-Unterlassungsanspruches-wegen-unerwunschter-Werbe-Mails.html