Bereits im Oktober 2007 entschied der BGH, dass der im Onlinehandel erforderliche Hinweis auf enthaltene Mwst und ggf. anfallende Versandkosten "vor Einleitung des Bestellvorgangs" gegeben werden muss. Strittig war bislang, wann genau der Bestellvorgang eingeleitet wird. Der BGH konkretisierte dies nun und stellte klar, dass ein entsprechender Hinweis erst im Warenkorb zu spät sei, auch wenn der Kunde die Kaufentscheidung erst später trifft.
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