OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss doppelt verwendet werden
11/03/2010 13:14 - Trusted Shops
Seit einiger Zeit wird die Frage vor Gerichten ausgetragen, ob es ausreichend ist, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist, oder ob diese ein zweites Mal (also "doppelt") in AGB aufgeführt werden muss. Nach verschiedenen Landgerichten hat nun erstmals ein OLG entschieden. Leider zu Ungunsten der Händler. Lesen [...]

40euroklauselwahnsinnSeit einiger Zeit wird die Frage vor Gerichten ausgetragen, ob es ausreichend ist, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist, oder ob diese ein zweites Mal (also "doppelt") in AGB aufgeführt werden muss. Nach verschiedenen Landgerichten hat nun erstmals ein OLG entschieden. Leider zu Ungunsten der Händler.

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Source: shopbetreiber-blog.de » Abmahnungen
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